Ihr Haus gehört Ihnen. Die Maklerprovision vielleicht auch bald wieder.
Das aktuelle BGH-Urteil vom 9.10.2025, I ZR 159/24 zur „Button-Lösung“ macht viele Maklerverträge angreifbar. Nutzen Sie diesen Formfehler für sich: Fordern Sie Ihre Provision zurück – ohne jedes Risiko für Ihren notariellen Kaufvertrag.
Der Gesetzgeber schreibt zum Schutz der Verbraucher vor: Wer im Internet einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt, muss vor dem Klick ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Der Button muss zwingend mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer vergleichbaren, eindeutigen Formulierung beschriftet sein (§ 312j Abs. 3 und 4 BGB).
Die Realität auf den großen Immobilienportalen sah jedoch oft anders aus. Viele Makler nutzten Schaltflächen wie „Anfrage senden“, „Weiter“ oder „Kontakt aufnehmen“.
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt nun: Fehlt die korrekte Beschriftung, kommt kein wirksamer Maklervertrag zustande. Das bedeutet im Umkehrschluss: Es gibt keinen Rechtsgrund für die Provision. Sie haben möglicherweise Tausende Euro zu viel gezahlt.
Das Wichtigste vorab:
Ihre Immobilie ist sicher.
Im deutschen Zivilrecht gilt der Grundsatz der strikten rechtlichen Trennung zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem Maklervertrag. Es handelt sich um zwei voneinander völlig unabhängige Rechtsgeschäfte, die zwischen unterschiedlichen Parteien geschlossen wurden. Ihr Anspruch auf Eigentumsübertragung und der Bestand Ihrer Eintragung im Grundbuch basieren ausschließlich auf dem notariellen Kaufvertrag mit dem Verkäufer. Dieser bleibt von etwaigen Mängeln des Maklervertrages vollkommen unberührt. Wenn wir die Provision zurückfordern, greifen wir lediglich das isolierte Vertragsverhältnis zum Makler an – Ihr Zuhause steht dabei nicht zur Disposition.
Häufige Fragen
Ist mein notarieller Kaufvertrag über das Haus oder die Wohnung in Gefahr?
Wird der Verkäufer der Immobilie in den Prozess hineingezogen?
Warum bekomme ich Geld zurück, obwohl der Makler die Immobilie ja vermittelt hat?
Ich habe keine Screenshots von damals mehr. Kann ich trotzdem Ansprüche prüfen lassen?
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Wie lange dauert ein solches Verfahren?
Gibt es eine Frist, die ich beachten muss?
Nehmen Sie Kontakt mit unseren Anwälten auf
Nutzen Sie die Gelegenheit für eine juristisch fundierte Ersteinschätzung Ihres Falles. Unsere spezialisierten Anwälte analysieren Ihren Sachverhalt auf Basis der aktuellen BGH-Rechtsprechung diskret und zügig.
Seien Sie unbesorgt: Diese Anfrage ist für Sie vollkommen unverbindlich und löst noch kein kostenpflichtiges Mandat aus. Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen, um das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgsaussichten zu besprechen.
Auswählen